Nebenkosten / Belege

·   Die Reisekostenerfassung wird vom Antragsteller durchgeführt und umfasst

§   Tagegeld

§   Fahrtkosten

§   Übernachtungskosten

§   Reisekostenbelege

§   Nebenkosten / Belege.

·   Im Bereich der Reisekostenerfassung müssen nicht alle Module bearbeitet werden.

·   Die Reisekostenerfassung ist erst nach der Genehmigung der Reisebeantragung möglich.

·   Die Bereiche der Reisekostenerfassung können vom Antragsteller geändert werden bis der Dienstreiseantrag über [Absenden] in den Genehmigungslauf geschickt wird.

·   Die Genehmiger können in den Bereichen der Reisekostenerfassung ändern.

Hinweis

Über [History] kann die Maske Antragsdatenhistorie aufgerufen werden, in der alle Änderungen protokolliert sind.

·   Über Nebenkosten / Belege wird die Erstattung von allgemeinen Auslagen während der Dienstreise beantragt.

·   Mit [Genehmigen] wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" der Name des letzten Genehmigers aus dem Genehmigungslauf eingetragen.

·   Ein Genehmiger kann die von ihm genehmigten Dienstreiseanträge über Anträge/genehmigte Anträge einsehen.

 

 

nach oben