· Die Reisekostenerfassung wird vom Antragsteller durchgeführt und umfasst
§ Tagegeld
§ Fahrtkosten
§ Übernachtungskosten
§ Reisekostenbelege
§ Nebenkosten / Belege.
· Im Bereich der Reisekostenerfassung müssen nicht alle Module bearbeitet werden.
· Die Reisekostenerfassung ist erst nach der Genehmigung der Reisebeantragung möglich.
· Die Bereiche der Reisekostenerfassung können vom Antragsteller geändert werden bis der Dienstreiseantrag über [Absenden] in den Genehmigungslauf geschickt wird.
· Die Genehmiger können in den Bereichen der Reisekostenerfassung ändern.
Hinweis
Über [History] kann die Maske Antragsdatenhistorie aufgerufen werden, in der alle Änderungen protokolliert sind.
· Über Nebenkosten / Belege wird die Erstattung von allgemeinen Auslagen während der Dienstreise beantragt.
· Mit [Genehmigen] wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" der Name des letzten Genehmigers aus dem Genehmigungslauf eingetragen.
· Ein Genehmiger kann die von ihm genehmigten Dienstreiseanträge über Anträge/genehmigte Anträge einsehen.
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