· Änderungen über [Korrektur] werden im Bereich Korrektur Reisekostenerfassung ausgewiesen.
· Korrekturen beziehen sich immer auf den ganzen Dienstreiseantrag, nicht auf einzelne Tage innerhalb einer Dienstreise.
· Ein Genehmiger kann die von ihm genehmigten Dienstreiseanträge über Anträge/genehmigte Anträge einsehen.
· Jedem Bereich (Tagegeld, Fahrtkosten, usw.) der Reisekostenerfassung ist ein Schlüssel zugeordnet. Dieser Schlüssel wird zur Übergabe der Daten an ein Lohn- und Gehaltsprogramm verwendet.
· Der letzte Genehmiger genehmigt die Reisekostenerfassung im Dienstreiseantrag über [Genehmigen] in der Kopfzeile des Dienstreiseantrags. Der Name des letzten Genehmigers wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" eingetragen, unter "Datum" wird ein "-" eingefügt.
· Der Dienstreiseantrag ist abgeschlossen.
· Die Bearbeitung von Dienstreiseanträgen kann in ZEUS so definiert sein, dass der Dienstreiseantrag nach der Genehmigung der Reisekostenerfassung zur Revision geleitet wird.
· Dienstreiseanträge die zur Revision anstehen können von der berechtigten Person über Anträge/Liste Dienstreiseanträge aufgerufen werden.
· Dem Revisor werden im Bereich Korrektur Reisekostenerfassung die Schaltflächen [Geprüft] und [Ausbezahlt] angezeigt.
· Mit [Geprüft] wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" der Name des Revisors und das Datum mit Uhrzeit eingetragen. Der Dienstreiseantrag wird gespeichert und kann vom Revisor weiterbearbeitet werden.
· Mit [Ausbezahlt] wird in der Zeile "ausbezahlt von" der Name des Revisors und das Datum mit Uhrzeit eingetragen. Der Dienstreiseantrag wird abgeschlossen und kann nicht mehr bearbeitet werden.
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