Korrektur Reisekostenerfassung

·   Änderungen über [Korrektur] werden im Bereich Korrektur Reisekostenerfassung ausgewiesen.

·   Korrekturen beziehen sich immer auf den ganzen Dienstreiseantrag, nicht auf einzelne Tage innerhalb einer Dienstreise.

·   Ein Genehmiger kann die von ihm genehmigten Dienstreiseanträge über Anträge/genehmigte Anträge einsehen.

·   Jedem Bereich (Tagegeld, Fahrtkosten, usw.) der Reisekostenerfassung ist ein Schlüssel zugeordnet. Dieser Schlüssel wird zur Übergabe der Daten an ein Lohn- und Gehaltsprogramm verwendet.

Dienstreiseanträge ohne Revisionsfunktion

·   Der letzte Genehmiger genehmigt die Reisekostenerfassung im Dienstreiseantrag über [Genehmigen] in der Kopfzeile des Dienstreiseantrags. Der Name des letzten Genehmigers wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" eingetragen, unter "Datum" wird ein "-" eingefügt.

·   Der Dienstreiseantrag ist abgeschlossen.

Dienstreiseanträge mit Revisionsfunktion

·   Die Bearbeitung von Dienstreiseanträgen kann in ZEUS so definiert sein, dass der Dienstreiseantrag nach der Genehmigung der Reisekostenerfassung zur Revision geleitet wird.

·   Dienstreiseanträge die zur Revision anstehen können von der berechtigten Person über Anträge/Liste Dienstreiseanträge aufgerufen werden.

·   Dem Revisor werden im Bereich Korrektur Reisekostenerfassung die Schaltflächen [Geprüft] und [Ausbezahlt] angezeigt.

·   Mit [Geprüft] wird in der Zeile "rechnerisch geprüft von" der Name des Revisors und das Datum mit Uhrzeit eingetragen. Der Dienstreiseantrag wird gespeichert und kann vom Revisor weiterbearbeitet werden.

·   Mit [Ausbezahlt]  wird in der Zeile "ausbezahlt von" der Name des Revisors und das Datum mit Uhrzeit eingetragen. Der Dienstreiseantrag wird abgeschlossen und kann nicht mehr bearbeitet werden.

 

 

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